Unfallgutachten (Haftpflicht)
Rechtssicheres Gutachten nach unverschuldetem Unfall – inklusive Nutzungsausfall, Wertminderung und Reparaturkosten. Erforderliche Gutachterkosten werden bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung erstattet. Ausnahmen sind je nach Einzelfall möglich.